Unser Schutzkonzept

Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei interpersoneller Gewalt im Sport!


Präambel

Das Thema „Schutz vor interpersoneller Gewalt“ ist ein gesellschaftliches Problem, dem sich auch der organisierte Sport als wichtiger Teil unserer Gesellschaft stellen muss und auch tatsächlich stellt.


Der Sport ist bei dem Thema keine geschützte Insel, sondern ist gerade für Täter*innen, durch die emotionale Nähe und die Betonung der Körperlichkeit, sehr attraktiv. Im organisierten Sport sollte das Thema „Gewalt“ nicht tabuisiert werden.


Zum Schutzauftrag der Sportvereine und Sportverbände gehört es Maßnahmen zur Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport zu erarbeiten, diese zu kennen und innerhalb der Vereinsstrukturen zu verankern. Denn einen Sportverein schwächt nicht die Tatsache, dass es in der eigenen Organisation zu Übergriffen kommen kann, sondern vor allem ein zögerlicher, intransparenter und inkonsequenter Umgang mit diesem Thema.


Der Solinger Sportbund e. V. und seine Sportjugend als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe sprechen sich entschieden gegen jegliche Gewalt im Sport aus. Sie arbeiten in Solingen eng mit den zuständigen Organisationen im Bereich Kindeswohl nach §8a SGB VIII zusammen. Der SSB hat sich auf folgende Handlungsleitlinien zum Umgang mit dem Thema „interpersoneller Gewalt im Sport“ verständigt, die in Form dieses Schutzkonzeptes zusammengestellt sind.


Die im Schutzkonzept beschriebenen Handlungsleitlinien haben einen verpflichtenden Charakter und sind von allen Aktiven im SSB umzusetzen. Die Handlungsschritte verstehen sich als Bausteine zum Schutz von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen sowie der SSB-Mitarbeitenden und sollen als Kompass für eine sichere Arbeit dienen.


Intervention und Prävention interspersoneller Gewalt im Sport ist eine Querschnittsaufgabe für den Solinger Sportbund e.V. (SSB). Der SSB hat eine Ansprechperson in der Geschäftsstelle, die in diesem Thema geschult ist und als solche für die Mitgliedsvereine da ist. Das „Kindeswohl im Sport“ ist in der Arbeit des SSB verankert und Präventions- und Interventionsmaßnahmen sind in diesem Schutzkonzept für die gesamte Organisation festgehalten. Das Schutzkonzept ist von der Mitgliederversammlung verabschiedet und offiziell beschlossen worden.


Der SSB stellt sich hinter das 10-Punkte Aktionsprogramm des Landessportbundes NRW und der Sportjugend NRW zur Prävention und Intervention und unterstützt die Hervorhebung, des besonders achtsamen Sportvereins.


Die Sportjugend wird im folgenden Konzept immer als Teil des SSB´s gesehen und nur in Einzelfällen zusätzlich benannt.


Schutzkonzept des Solinger Sportbund e.V. zur Prävention und Intervention bei interspersoneller Gewalt im Sport.

 

Handlungsansätze zum Umgang des Solinger Sportbund e. V. und seiner Sportjugend mit dem Thema „Interpersonelle Gewalt im Sport“.

Das Schutzkonzept gliedert sich in die folgende zehn Schwerpunkte:

  1. Leitgedanke/ Aufklärungsarbeit
  2. Information und Beratung
  3. Qualifizierung
  4. Netzwerkarbeit
  5. Erweitertes Führungszeugnis
  6. Vorgehen bei Verdachtsfällen und Konflikten
  7. Ehrenkodex im Sport
  8. Respektvoller Umgang
  9. Ansprechperson - Umgang
  10. Anhang

 


 

1. Leitgedanke/ Aufklärungsarbeit

  • Der Solinger Sportbund verpflichtet sich dazu Übungsleiter*innen im Kinder- und Jugendbereich durch Aufklärung in der Wahrnehmung der Kinderrechte zu stärken und zu schützen.
  • Er tritt dafür ein, das Kinder- und Jugendliche ein Recht auf Mitbestimmung in Ausschüssen und Gremien haben.
  • Kinder und Jugendliche erhalten eine eigene Anlaufstelle bei der Sportjugend Solingen für ein Beschwerdemanagement und Erwachsene beim Solinger Sportbund e.V.
  • Vereine werden dazu angehalten, die Kinderrechte im Sport zu stärken und zu schützen.
  • Der SSB bietet jedem Verein Hilfe an, Ansprechperson*en für dieses Themenfeld auszubilden und mit den nötigen Unterlagen zu versorgen.
  • Es werden Fortbildungen zum Thema „Prävention interpersonelle Gewalt“ angeboten.
  • Vereine, die an Jugenderholungsmaßnahmen teilnehmen, sind dazu verpflichtet, von allen Betreuer*innen ein erweitertes Führungszeugnis und den Ehrenkodex einzuholen. Hierfür gelten die Regularien der Jugendförderung.
  • Der Solinger Sportbund setzt für die Enttabuisierung des Themas „Prävention interpersonelle Gewalt“ ein und unterstützt seine Mitgliedsorganisationen dabei ihrerseits essenzielle Präventions- und Interventionsbausteine zur Etablierung und einer Kultur der Achtsamkeit in ihrer Organisation umzusetzen.

 


 

2. Information und Beratung

  • Der SSB verpflichtet sich als Dachverband der Sportvereine in Solingen Unterstützer und Informationsgeber zu Fragen der Prävention und Intervention zu sein.
  • Er erklärt sich verantwortlich zur Weitergabe und Nutzung von Informationsmaterialien und Schulungsmodulen des LSB NRW und hält diese im Rahmen von Beratungsgesprächen und in der Qualifizierungsarbeit bereit.
  • Er stellt den Vereinen zur kostenfreien Beantragung des erweiterten Führungszeugnis Unterlagen zur Verfügung.
  • Er bietet verschiedene Beratungsangebote zum Thema „Prävention und Intervention interspersoneller Gewalt im Sport“ in Form von:
    • Informationsveranstaltungen,
    • Fachvorträgen,
    • KURZ UND GUT – Seminaren,
    • Mitarbeiter*innen-Fortbildungen.
  • Er bietet das interaktive Theaterprogramm „Anne, Tore – wir sind stark“ für Kinder im Alter von 8 -12 Jahren an.
  • Er stellt folgende Informationsmaterialien zur Verfügung:
    • einen Elternratgeber/ Elternkompass
    • einen Handlungsleitfaden (jeweils für Sportverbände und -vereine)
    • sowie den LSB - Ehrenkodex

 


 

3. Qualifizierung

  • Etablierung des Lehrgangsinhaltes „Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport“ erfolgt sowohl in der Übungsleiter- als auch in der Sporthelfer-Ausbildung, als verbindliches Element.
  • Regelmäßige Fortbildungen in dem Bereich werden angeboten.
  • Der SSB empfiehlt Vereinen zur Enttabuisierung des Themas und zur Information die VIBSS-Angebote des LSB NRW e.V.
  • Mit den Beratungsangeboten werden Handlungsmöglichkeiten zur Prävention und Intervention aufgezeigt und alle Aktiven beim offensiven Umgang gegen interpersonelle Gewalt unterstützt. Das Thema „Prävention interpersoneller Gewalt im Sport“ soll zu einer bewussten Auseinandersetzung dienen.
  • Die Übungsleiter*innen werden bei den Ausbildungen darauf vorbereitet, verantwortlich mit den ihnen anvertrauten Personen umzugehen. Sie sollen nach Beendigung des Qualifizierungsangebotes in der Lage sein, die ihnen anvertrauten Teilnehmer*innen in ihrer körperlichen Unversehrtheit und Intimsphäre zu schützen und sie vor jeglicher Form der Gewalt, physischer, psychischer oder sexueller Art zu bewahren. Sie wissen um die Verschiedenheiten in Gruppen (z.B. alters- und leistungsbedingte, geschlechtsspezifische, soziale, kulturell bedingte Unterschiede) und sind in der Lage, auch im Sinne des Ehrenkodex, diese in ihrer Vereinsarbeit zu berücksichtigen. Sie kennen vielfältige Methoden, um bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Älteren Kompetenzen zu vermitteln, Grenzen zu setzen, sich selbst zu behaupten, die eigenen Grenzen zu wahren. In jedem Fall wissen die Übungsleiter*innen, wer im SSB Ansprechpartner ist und wo sie sich Hilfe holen können, sollten sie mit dem Thema interpersoneller Gewalt, in welcher Form auch immer, konfrontiert sein.
  • Der SSB setzt nur freie Mitarbeiter*innen des LSB NRW in der Lehrarbeit ein, die das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt haben und den Ehrenkodex des LSB NRW unterschrieben haben. Referent*innen, die nicht als freie Mitarbeiter*innen des LSB NRW tätig sind und in den Ausbildungen Teilnehmer*innen betreuen, legen das erweiterte Führungszeugnis direkt beim SSB vor.
  • Neben der Etablierung des Themas „Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport“ in den Ausbildungen werden vom SSB regelmäßige Übungsleiter*innen- Fortbildungen zu diesem Thema angeboten.

 


 

4. Netzwerkarbeit

  • Der SSB verpflichtet sich zu einer Zusammenarbeit mit Institutionen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt vor Ort, einer Weiterentwicklung von Handlungsansätzen sowie Beteiligung bei entsprechenden Veranstaltungen zum Themengebiet. Diese Netzwerkarbeit, im Sinne einer Kontaktaufnahme zu den Fachberatungsstellen vor Ort empfiehlt der SSB all seinen Mitgliedsvereinen.
  • Der SSB arbeitet in Solingen mit Institutionen im Bereich Kindeswohl nach § 8a SGB VIII zusammen.
  • Seit 2017 nutzt der SSB die Anlauf- und Beratungsstellen in Solingen (siehe Anhang) bei Fragen zum Umgang mit Unsicherheiten, Vermutungen und Fragestellungen im Themenfeld „interpersoneller Gewalt“.
  • Aktuell arbeitet der SSB mit dem Jugendamt Solingen eine Vereinbarung über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII und dem Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII aus.

 


 

5. Erweitertes Führungszeugnis

  • Der SSB verpflichtet sich zur regelmäßigen Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses von hauptberuflichen/ ehrenamtlichen/ freiwilligen Mitarbeiter*innen, die mit Schutzbefohlenen und Erwachsenen zusammenarbeiten.
  • Die Ansprechperson des SSB sorgt für die Erstellung der Antragsformulare für die für ihn tätigen Personen in seiner Organisation. Sie nimmt die Einsicht vor und ist für die Datensicherung und die Kontrolle des Wiedervorlage-Rhythmus zuständig.
  • Der SSB hat einen internen Ablauf zur Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse festgelegt.

Ablauf:

  • Die Ansprechperson informiert und sensibilisiert Bewerber*innen bei Aufnahme der Tätigkeit im Sport über das Thema „Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt“, bespricht den Ehrenkodex, erwähnen die SSB-Vertrauenspersonen und bittet bis zum Dienstantritt, um die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses.
  • Das Beantragungsformular des Führungszeugnisses wird ausgefüllt und an die betreffende Person ausgehändigt.
  • Das erweiterte Führungszeugnis wird von der betreffenden Person beim zuständigen Bürgerbüro beantragt und der im SSB zuständigen Vertrauensperson vorgelegt.
  • Die Einsichtnahme und das Datum der Wiedervorlage werden im Anschluss in die Datenbank „Veasy-Sport“ im Personen-Bereich oder in einer geschützten Datei vermerkt.
  • Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erfolgt vor der Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren. Das Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses liegt bei der Einsichtnahme maximal 3 Monate zurück.
  • In Ausnahmefällen kann auch vor der 5-Jahresfrist das Vorlegen eines aktuellen Führungszeugnisses erfolgen.
  • Bei Einträgen nach §72a Abs. 4 SGB VIII wird die Person nicht eingesetzt. Auch bei Straftaten außerhalb des §72a Abs. 4 SGB VIII oder aus entscheidenden anderen Gründen können Mitarbeitende gemeinsam mit der SSB-Geschäftsführung entscheiden, dass eine Person nicht oder nicht mehr eingesetzt werden kann. Die Notiz „wird nicht mehr für den SSB eingesetzt“ wird in der Datenbank unter Notizen kurz vermerkt. Die bestimmten Gründe werden von der Geschäftsführung dokumentiert und abgelegt.
  • In absoluten Ausnahmefällen und bei spontanen und sich kurzfristig ergebenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit kann im Vorfeld der Maßnahme eine persönliche Selbstverpflichtungserklärung eingeholt werden, sofern eine Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Eine schriftliche Zusicherung für die Nachreichung des erweiterten Führungszeugnisses ist abzugeben und die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis nach Vorlage unverzüglich vorzunehmen.

 


 

6. Vorgehen bei Verdachtsfällen und Konflikten


Der SSB verpflichtet sich hauptamtliche Kräfte sowie Honorarkräfte und alle ehrenamtlich Tätigen aufzurufen, einzugreifen wenn im Umfeld des Sportes gegen den Ehrenkodex verstoßen wird und im „Konflikt- und Verdachtsfall“ frühzeitig professionelle, fachliche Unterstützung hinzuziehen und die Verantwortlichen auf Leitungsebene zu informieren. Der Schutz des möglichen Betroffenen steht dabei an erster Stelle.


Das Vorgehen:

  • Ruhe bewahren.
  • Dem Kind / Jugendlichen oder Erwachsenem zuhören, Glauben schenken, ermutigen.
  • Eigene Gefühle klären ggf. zurückstellen.
  • Nicht überstürzt handeln und nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann.
  • Dem oder der Betroffenen mitteilen, dass man sich als Übungsleiter*in selbst Hilfe und Unterstützung holen wird.
  • Aussagen und Situationen protokollieren.
  • Bei einem Verdachtsfall während einer Freizeit: Zeltlagerleitung informieren.
  • Das Erzählte wird vertraulich behandelt und dokumentiert.
  • Kontakt zu einer Vertrauensperson im Verein oder SSB aufnehmen.
  • SSB Geschäftsstelle:
    • Ansprechperson Magdalene Möhring unter 0212-202111 oder ganztag@solingersport.de erfragen
  • Beim weiteren Vorgehen, Faktoren wie Alter, Geschlecht, Entwicklung und/ oder Kultur berücksichtigen.
  • Keine Entscheidung über den Kopf des Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen hinweg fällen, beispielsweise durch eine Strafanzeige aus eigener Motivation. Verbindliche Absprachen über das weitere Vorgehen mit der betroffenen Person klären.
  • Keine Informationen an die möglichen Verursacher*innen.
  • Bei erheblichen Grenzverletzungen werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informiert.
  • Gemeinsam wird professionelle Hilfe gesucht!
  • Ein Kriseninterventionsplan wird mit einer Fachberatungsstelle erstellt und umgesetzt.
  • Den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller beteiligten Personen wahren (auch der verdächtigten Person).

Vorgehen bei einem akuten Notfall
Sollte sich das Kind, der/ die Jugendliche in einer aktuell bedrohlichen Situation befinden, sofort den Kindernotdienst bzw. das Jugendamt anrufen und die Vertrauensperson des Solinger Sportbundes informieren!
Bei einem akuten Vorfall von Gewalt/ Vergewaltigung: sollte ein (Not-) Ärzt*in gerufen werden und nach Absprache mit dieser und nur auf Wunsch der betroffenen Person auch die Polizei.
Die Erstversorgung und die Beweissicherung sind somit gewährleistet.


Telefonische Meldung beim Solinger Sportbund
Gehen beim SSB telefonische Meldungen zu einem Verdacht/ Vorfall im Feld interpersoneller Gewalt ein, sollte dies in dem vorgesehenen Gesprächsprotokoll aufgenommen und gespeichert werden. Danach erfolgt eine Meldung und die Weiterleitung des Protokolls an die SSB Ansprechperson.

 



7. Ehrenkodex im Sport

Der Ehrenkodex im Sport des LSB NRW ist eine freiwillige Selbstverpflichtung für Sportmitarbeiter*innen und ist ein wichtiges Mittel, um Maßnahmen der Intervention und Prävention von interpersoneller Gewalt umzusetzen. Diese Selbstverpflichtung enthält Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die der Unterzeichner einzuhalten verspricht. Der SSB legt die Unterzeichnung des Ehrenkodex allen Mitarbeiter*innen nahe.
Ehrenkodex des LSB NRW


https://www.lsb.nrw/fileadmin/global/media/Downloadcenter/Sexualisierte_Gewalt/EHRENKODEX_des_Landessportbundes_NRW.pdf

 



8. Respektvoller Umgang

Der SSB verpflichtet sich zu einem ständigen Hinterfragen der eigenen Handlungsweise, in Bezug auf Leben einer gewaltfreien Atmosphäre sowie der Umsetzung eines respektvollen Miteinanders und der regelmäßigen Thematisierung des Kinder- und Jugendschutzes in den Gremien und in Arbeitskreisen.

 



9. Ansprechperson - Umgang

Der SSB verpflichtet sich zur Installierung eines/ einer Ansprechperson zum Thema „Prävention und Intervention bei interpersoneller Gewalt im Sport“ für den Solinger Sportbund und die Sportjugend. Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind für alle transparent.
Die Ansprechperson ist die Fachkraft „NRW bewegt seine Kinder!“.


An die Ansprechperson kann sich jeder bei Verdachtsfällen, Fragen oder auch akuten Situationen wenden. Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen ist NICHT Aufgabe der Ansprechperson. Es ist die Aufgabe von Profis, die Betroffenen zu betreuen, Täter*innen zu beraten, therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden.


Wofür ist die SSB-Ansprechperson in der Regel zuständig?
Sie ist Kontaktperson bei konkretem oder vagem Verdacht, bei Fragen zum Thema und bei konkreten Fällen für:

  • ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte des SSB
  • Mitarbeiter*innen der Sportvereine
  • Kinder und Jugendliche als Schutzbefohlene des Bundes und deren Eltern
  • Mitarbeiter*innen von Fachberatungsstellen oder anderen externen Stellen, die von Täter*innen in der Stadt erfahren.

Sie organisiert ein erstes internes Krisenmanagement, dazu gehört:

  • Einbeziehung einer Fachberatungsstelle (diese stehen unter Schweigepflicht) zur Beratung des weiteren Vorgehens und evtl. zur Verdachtsabklärung, ggf. Vermittlung von professioneller Hilfe für den/die Anfragenden selbst
  • Information an die Verantwortlichen, z.B. Vorstand, wenn nötig
  • Herbeiführen einer Entscheidung über die nächsten Schritte
  • Dokumentation der Anfrage und des Vorgehens

Weitere Aufgabe der Ansprechperson

  • Vernetzung durch Kontaktpflege zu Fach- und Beratungsstellen und Teilnahme an Netzwerktreffen
  • Regelmäßige Fortbildung zum Thema „Interpersoneller Gewalt“
  • Anregungen zum Thema in Aus- und Fortbildungen einbringen
  • Sexuelle Gewalt innerhalb des Bundes gemeinsam mit dem jeweiligen Vorstand zur Anzeige bringen

Solingen, Februar 2023

 



10. Anhang

Weitere Ansprechpartner


Solinger Sportbund – vertrauliche Ansprechpersonen

Fachkraft „NRW bewegt seien Kinder!“

Telefon: 0212 202111

ganztag@solingersport.de


Geschäftsführung/ Vorstand

Telefon: 0212 202111

info@solingersport.de


Anlaufstelle/ Beratungsstelle zur Unterstützung sexuell misshandelter Kinder und Jugendlicher

Brühler Str. 59

42657 Solingen

Telefon: 0212 586118

info@anlaufstelle-solingen.de

Mo - Fr 10 - 17 Uhr


Clearingstelle für Jugendliche

Kölner Str. 67

42651 Solingen

Telefon: 0212 3834724

Di - Fr 14 - 16 Uhr | Do 14 - 18 Uhr


Elterntelefon

Telefon: 0800 111 0 550 - auch vom Handy kostenlos!

Mo - Fr 9 - 11 Uhr | Di & Do 17 - 19 Uhr


Frauenhaus

Postfach 190507

42705 Solingen

Telefon: 0212 54500

frauenhaus-sg@t-online.de

www.frauen-haus-solingen.de

 

Kinderschutz

Telefon: 0212 18393


Kinderschutz Fachstelle im Jugendamt

Telefon: 0212 2902345

Mo - Fr 8 - 16 Uhr - danach Umleitung auf Rufbereitschaft


Rufbereitschaft Jugendamt Solingen ( im Notfall )

nur über Polizei & Feuerwehr zu erreichen

Mo - Do 16 - 8 Uhr | Fr 13 - 24 Uhr | Wochenende Sa 0 - Mo 8 Uhr - auch an Feiertagen